Neuer Service: Stadt informiert über Wege zum Wohngeld

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Informationsveranstaltung im Stadthaus. Foto: Stadt Halle (Saale) / Thomas Ziegler.

Halle. PSt. Zu einer Informationsveranstaltung rund um das Thema Wohngeld hat die Stadt Halle (Saale) am heutigen Dienstag Institutionen, Vereine, Verbände und Wohnungsunternehmen eingeladen. Im Stadthaus gab die stellvertretende Leiterin der Abteilung Wohngeld, Anett Ulrich, einen Überblick über die Änderungen im Rahmen der Wohngeldreform 2023. Zugleich warb sie für ein neues Service-Angebot: Als erste Kommune in Sachsen-Anhalt bietet die Stadt Halle seit 30. April einen Online-Dienst an, der die Beantragung von Wohngeld ermöglicht.

Mehr als 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten das Angebot, darunter Vertreter des Studentenwerks Halle, des Seniorenrats der Stadt und des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt. Aber auch zahlreiche Wohnungsunternehmen und Schulsozialarbeiter informierten sich: Wer hat Anspruch? Wie hoch ist das Wohngeld? Welche Antragsunterlagen werden benötigt?

„Der Bedarf an Beratung ist auch mehr als ein Jahr nach der Reform groß. Deshalb werden wir weitere Veranstaltungen anbieten, und auch Formate für Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen entwickeln“, sagt Anett Ulrich. Ziel sei außerdem, die Bearbeitungszeit der Anträge weiter zu reduzieren. Diese beträgt aktuell bis zu drei Monate. „Voraussetzung ist, dass alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen“, so Anett Ulrich.

Die Servicestelle Wohngeld ist telefonisch erreichbar unter 0345 221-5411, 0345 221-5435 und 0345 221-4562 oder per E-Mail an wohngeldstelle@halle.de.

Der Online-Dienst Wohngeld findet sich im Internet unter: https://halle.de/serviceportal/online-dienste/details/wohngeld-erstmalig-oder-neu-beantragen

Hintergrund
Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung das Wohngeld erhöht; zudem haben mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld. Der Wohngeldbetrag wurde mit der Reform um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöht. Das bedeutet eine Verdoppelung: So stieg das Wohngeld von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat. Zusätzlich wurden eine Heizkostenpauschale sowie eine Klimakomponente eingeführt.