Schulpflicht und Aufnahme von geflüchteten Kindern aus der Ukraine in Grund- und an weiterführenden Schulen
Magdeburg. MB/LSA. In Vorbereitung des kommenden Schuljahres ist die Anmeldung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum Beginn der Sommerferien erforderlich. Unabhängig von den in der Ukraine bestehenden Regelungen gelten bezüglich der Schulpflicht die Regelungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Ministerium für Bildung … weiterlesen »