Leipzig führt Online-Knöllchen ein: Wann folgt Halle?

Ordnungsamt
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Leipzig. ZBB. Ab dem 1. Januar 2024 wird für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in der Bußgeldbehörde in Leipzig ein neues, digitales Verfahren eingesetzt. Dieses ermöglicht mehrere neue Onlinedienste: das sogenannte Online-Knöllchen, die Online-Anhörung sowie die Online-Anzeigenerstattung.

Das Online-Knöllchen als Nachfolger des bekannten rot-weiß-blauen Hinweiszettels an der Windschutzscheibe ermöglicht über eine individuelle Kennung bzw. einen entsprechenden QR-Code, den erhobenen Vorwurf sofort online einzusehen, nachzuvollziehen und das Verwarnungsgeld via Kreditkarte, Giropay oder paydirekt unkompliziert und sicher zu bezahlen. Wenn das Verwarngeld innerhalb von sieben Kalendertagen bezahlt wird, gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Damit einher gehen mehrere Vorteile: Durch die Bußgeldstelle werden weder Personendaten erhoben noch ein Brief verschickt. Wurde die Ordnungswidrigkeit mit einem Mietwagen begangen, können sich Betroffene durch das Online-Knöllchen die oft zusätzliche Gebühr der Mietwagenfirma sparen. Das mit dem Online-Knöllchen einhergehende Angebot, das Verfahren schnell abzuschließen, ist in jedem Fall freiwillig.

Einführung der elektronischen Akte wird Pflicht

In der Leipziger Bußgeldbehörde werden jährlich rund 450.000 Ordnungswidrigkeitsanzeigen bearbeitet. Das bisher verwendete Verfahren war seit 1996 im Einsatz. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ist der Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten spätestens ab 1. Januar 2026 elektronisch zu führen. Daran ist auch die Zentrale Bußgeldbehörde gebunden.

Mittlerweile haben deshalb viele Kommunen in Deutschland auf das Online-Knöllchen umgestellt, darunter u.a. Halberstadt und Dresden. Wann es auch in Halle Online-Knöllchen gibt, ist bisher nicht bekannt.