Die meisten Einbürgerungen erfolgten im Jahr 2023 in Halle (Saale)

Bevölkerung Sachsen-Anhalt Zuwanderung
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Halle. StatLa. Im Verlauf des Jahres 2023 erhielten in Sachsen-Anhalt 2.095 ausländische Personen durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Davon waren 1 234 männlich (58,9 %) und 861 weiblich (41,1 %), wie das Statistische Landesamt mitteilt. Die Einbürgerungszahl stieg im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 623 Personen (42,3 %).

Mit Blick auf die kreisfreien Städte des Landes zeigte sich, dass die meisten Einbürgerungen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) mit 553 Personen, gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg mit 359 Personen und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau mit 196 Personen vorgenommen wurden. Bei den Landkreisen ergab sich eine Spanne zwischen 21 Einbürgerungen im Landkreis Harz und 187 Einbürgerungen im Salzlandkreis.

Herkunft

Die Einbürgerungen erfolgten bei 292 Personen (13,9 %) aus einer europäischen, bei 1.653 Personen (78,9 %) aus einer asiatischen, bei 71 Personen (3,4 %) aus einer afrikanischen und bei 22 Personen (1,1 %) aus einer amerikanischen Staatsangehörigkeit heraus. Bezogen auf die Herkunftsländer hatte zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung der größte Anteil eine syrische Staatsangehörigkeit (1 405 Personen), gefolgt von 112 Personen mit ukrainischer, 42 Personen mit afghanischer und 41 Personen mit iranischer Staatsangehörigkeit. Insgesamt wurden 2023 Personen mit 74 verschiedenen Staatsangehörigkeiten eingebürgert.

Personen aus Syrien standen 2023 zum 4. Mal in Folge an der Spitze der am häufigsten eingebürgerten Nationalitäten in Sachsen-Anhalt. Mit 1.405 Personen war erneut ein überdurchschnittlicher Anstieg der Einbürgerungen mit bisheriger syrischer Staatsangehörigkeit um 64,9 % festzustellen (2022: 852 Personen; 2021: 257 Personen). Diesen Zuwachs führt das Statistische Landesamt darauf zurück, dass immer mehr der zwischen 2014 und 2016 eingereisten syrischen Schutzsuchenden die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Altersverteilung

Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 662 Menschen (31,6 %) unter 18 Jahre alt. 772 Personen (36,8 %) zählten zur Altersgruppe 18 bis unter 35 Jahre. 428 der Eingebürgerten (20,4 %) waren 35 bis unter 45 Jahre alt.

516 Menschen (24,6 %) wurden aufgrund von § 10 Abs. 1 StAG (Einbürgerung nach Mindestaufenthalt von 8 Jahren und Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen) eingebürgert. Bei 794 Einbürgerungen (37,9 %) handelte es sich um Miteinbürgerungen der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen Kinder aus dieser Ehe (§ 10 Abs. 2 StAG).

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behielten 1.844 der Eingebürgerten (88,0 %). Darunter waren 1.405 Syrerinnen und Syrer (76,2 %). Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (123 Personen) müssen ihre Staatsbürgerschaft grundsätzlich nicht ablegen. Eine Mehrstaatlichkeit wird nur in Ausnahmefällen hingenommen, beispielsweise, wenn der ausländische Staat das Ausscheiden verweigert oder sich mit der Aufgabe bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art ergeben.