Zwei Erkrankungsfälle von Hepatitis A in Hallescher Kita festgestellt

Fachbereich Gesundheit Gesundheitsamt
© H@llAnzeiger

Der städtische Fachbereich (FB) Gesundheit hat nach zwei festgestellten Hepatitis-A-Fällen in einer halleschen Kita in Abstimmung mit der Kita-Leitung die erforderlichen Eindämmungsmaßnahmen veranlasst. Die niedergelassenen Kinderärzte wurden informiert.

Der FB Gesundheit hat 78 Betretungsverbote für Kontaktpersonen (Kinder und Erzieher) ausgesprochen. Bei den Kontaktpersonen handelt es sich um Personen, die keine Impfung nachweisen oder den Nachweis einer bereits durchgemachten Hepatitis-A-Erkrankung nicht erbringen konnten. Für die 78 festgestellten Kontaktpersonen laufen bereits sogenannte Riegelungsimpfungen, die zur Unterbrechung der Infektionsketten führen.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) dürfen geimpfte Personen bis 14 Tage nach Riegelungsimpfung nicht in die Gemeinschaftseinrichtung, ungeimpfte erhalten für 28 Tage ein Betretungsverbot für die Gemeinschaftseinrichtung. Die Zustellung der Bescheide an die Betroffenen läuft. Eine mündliche Information ist bereits bei Bekanntwerden der Infektionen erfolgt.

Nach Recherchen des FB Gesundheit konnte der Infektionszeitraum in die Zeit vom 7. Juni bis 5. Juli 2024 festgelegt werden. Amtsärztin Dr. Christine Gröger: „Dank des schnellen Handelns und angesichts der Übertragungswege meist nur durch enge Personenkontakte als fäkal-orale Schmierinfektion ist die Gefahr einer Ausbreitung der Infektion als moderat einzuschätzen.“

Hintergrund
Hepatitis A ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Die Übertragung erfolgt fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion. Diese können etwa durch enge Personenkontakte erfolgen oder auch im Rahmen gemeinschaftlicher Nutzung von Sanitäreinrichtungen, zum Beispiel in Gemeinschaftseinrichtungen oder im gemeinsamen Haushalt.