Grünen-Fraktion für Gebiets-Erweiterung der Erhaltungssatzung Nr. 55

Gesundbrunnen Halle (Saale)
© H@llAnzeiger

In der Stadtratssitzung am 29. Mai 2024 wird erneut über die Erhaltungssatzungen im Stadtgebiet von Halle – maßgeblich die Erhaltungssatzung Nr. 55 (Gesundbrunnen) – diskutiert.

Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will den Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 55 Gartenstadt Gesundbrunnen (EHS 55) auf die Geschossbauten entlang der Pestalozzistraße und der Westseite der Straße der Republik zwischen Pestalozzistraße und Läuferweg ausweiten, da diese Gebäude nach Ansicht der Fraktion zum “Gesamtensemble” gehören. Das geht aus einem Antrag der Fraktion für die Stadtratssitzung am 29. Mai hervor. Für das besagte Gebiet besteht allerdings seit 2002 eine eigene Erhaltungssatzung (Nr. 12). Die Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass bei Veränderungen und Baumaßnahmen “der Charakter des Vorgartens” erhalten bleibt und stellt sich somit gegen die Interessen der Bürgerinitiative Gesundbrunnen, die sich für eine Abschaffung bzw. zeitgemäße Änderung der Erhaltungssatzung einsetzt.

Die SPD-Fraktion im Stadtrat hat ihren ursprünglichen Prüfauftrag an die Stadtverwaltung mittlerweile dahingehend geändert, als dass bis September 2024 erst einmal nur die EHS 55 hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit/Aktualität geprüft werden soll. Die anderen Erhaltungssatzungen sollen im Nachgang und in Abhängigkeit der Kapazitäten bei der Stadtverwaltung geprüft werden.

Die CDU spricht sich ebenfalls für eine bevorzugte Prüfung der EHS 55 aus. Allerdings sollen die Ergebnisse bereits im Juni in den Stadtrat eingebracht werden.

Für eine Aufhebung der Erhaltungssatzung Nr. 55 sprechen sich dagegen Christoph Bernstiel (CDU), Guido Haak (CDU) und Torsten Schaper (FDP) mit einem gemeinsamen Antrag aus. Sie begründen ihren Antrag damit, dass die Erhaltungssatzung 20 Jahre nach Inkrafttreten, das gesetzte Ziel (den städtebaulichen bzw. stadträumlichen Charakter im Bereich Gartenstadt Gesundbrunnen zu schützen und dessen Besonderheiten zu bewahren) verfehlt hat. “In den letzten zwei Jahrzehnten wurden auf der Grundlage des jeweils geltenden Rechts zum Teil sehr unterschiedliche Verwaltungsentscheidungen getroffen. Daraus resultiert eine Situation, die immer häufiger im Widerspruch zur EHS 55 steht und zu großem Frust bei den Anwohnerinnen und Anwohnern des Viertels führt. Es ist daher an der Zeit die bestehende Satzung aufzuheben und die angespannte Lage etwas zu beruhigen”, so die Antragsteller.

Auch die AfD-Fraktion setzt sich mit einem eigenen Antrag für die Aufhebung der Erhaltungssatzung im Gesundbrunnenviertel ein.

Indes schlägt Die PARTEI Halle (Saale) in ihrem Antrag vor, einen Masterplan zu entwickeln, wie das Gesundbrunnenviertel langfristig autofrei wird. Demnach sollen z. B. mit Polleranlagen (Zufahrtkontrollsystem) nur noch Fahrzeuge einfahren dürfen, welche der Sicherheit, Versorgung und Gesundheit dienen. Eine der erstes Maßnahmen solle “die konsequente Durchsetzung des Verbots der
Anlage von Parkplätzen in Vorgärten sein, das in nicht zu akzeptierendem Umfang ignoriert
wird.”. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen jedoch dabei unterstützt werden, eine Quartiersgarage zu schaffen.

Im Ausschuss für Planungsangelegenheiten, der am 14.05.2024 unter der Leitung von Christian Feigl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tagte, wurden der Antrag der AfD und der SPD abgelehnt. Die CDU hat ihren Antrag zurückgezogen. Damit deutet sich eine schwierige Kompromissfindung in der Stadtratssitzung am 29. Mai 2024 an.