Innenministerium ordnet Beflaggung mit Flagge der Europäischen Union an

Flaggen
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Magdeburg. MI. An diesem Sonntag ist die Europawahl. Aus diesem Anlass wird für den 09. Juni 2024 die Beflaggung mit der Flagge der Europäischen Union an allen Dienstgebäuden des Landes Sachsen-Anhalt angeordnet.

Bei drei Flaggenmasten sind die Flaggen von links nach rechts in folgender Reihenfolge zu setzen:

Flagge der Europäischen Union – Bundesflagge – Landesflagge.

Sollte nur ein Fahnenmast vorhanden sein, ist nur mit der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.