Beauftragte für Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern rufen zur Wahl auf

Wahlen
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Zeichen setzen für Demokratie und Menschenwürde

Magdeburg. MS. Anlässlich der am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahlen rufen die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern dazu auf, wählen zu gehen und mit der Stimmabgabe ein klares Bekenntnis zur Demokratie zu verbinden.

Deutschland feiert in diesen Tagen den 75. Geburtstag der Verfassung und auch 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Gleichzeitig nehmen die Beauftragten wahr, dass Hass, Hetze und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zunehmen. Dem muss entschieden entgegengetreten werden, denn wer Menschen mit Behinderungen angreift, greift unsere demokratischen Grundwerte an. Die Menschenwürde ist oberster Wert unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Sie gilt für alle Menschen.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern rufen dazu auf: „Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Europawahl am Sonntag sowie bei den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen! Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten!“

Um die Breite der Gesellschaft zu erreichen, hebt Sachsen-Anhalts Landesbehindertenbeauftragter Dr. Christian Walbrach, noch einmal in leichter Sprache hervor:

„Am 9. Juni 2024 finden sehr wichtige Wahlen statt.

Es geht um die Kommunal-Wahlen und die Europa-Wahlen.

Wählen ist ein wichtiges Recht der Bürgerinnen und Bürger.

Nutzen auch Sie Ihr Wahl-Recht.

Bestimmen Sie mit, wer regiert.

Unser Land und unsere Demokratie brauchen Ihre Stimme!

Jede Stimme zählt!

Wahlen und Wahl-Werbung müssen auch barrierefrei gestaltet sein.

Achten Sie mit darauf, ob das in unserem Land so umgesetzt wurde.

Ich wünsche Ihnen allen eine gute Wahl.“