Umweltministerium unterstützt Kommunen in Sachsen-Anhalt bei Anpassung an den Klimawandel

Dürre Trockenheit
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MWU. Der fortschreitende Klimawandel macht sich auch in Sachsen-Anhalt verstärkt durch Extremwetter-Ereignisse bemerkbar. Starkregen und Hochwasser treten häufiger auf, ebenso länger anhaltende Hitze- und Dürreperioden. Das Umweltministerium will deshalb mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Hierfür stellt das Ministerium 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit. Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.

„Wir können und dürfen die Augen vor dem fortschreitenden Klimawandel nicht verschließen. Das jüngste Winterhochwasser 2023/2024, die trockenen Sommer in 2018 und den Folgejahren sowie die extremen Hochwasser von 2002 und 2013 machen deutlich: Das Klima ändert sich nicht irgendwo auf der Welt, sondern auch direkt vor unserer Haustür“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch. „Deshalb wollen wir unsere Kommunen mit dem Förderprogramm ‚Sachsen-Anhalt KLIMA III‘ dabei unterstützen, Vorkehrungen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu treffen.“

Das Förderprogramm ist auf zwei Handlungsfelder ausgerichtet: Klimaresilienz sowie kommunales Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement. Im Bereich Klimaresilienz sind Maßnahmen wie die Erstellung von Klimaanalysen und Hitzeaktionsplänen förderfähig. Zudem werden investive Vorhaben wie die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer sowie die Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung unterstützt. Finanziert werden auch Neupflanzungen von klimaangepassten Strauch- und Baumarten.

Im Bereich des kommunalen Risikomanagements zu Starkregen und Hochwasser werden unter anderem die Durchführung von Überprüfungen in Form von Audits sowie Öffentlichkeitsarbeit zu Risikovorsorge und Umweltbildung unterstützt. Förderfähig sind zudem Investitionen in mobilen Hochwasserschutz, in Wasserrückhaltebecken und -speicher sowie in Baumaßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes. „Auch abseits großer Flüsse wie der Elbe oder Saale ist künftig verstärkt mit Überschwemmungen infolge von Starkregen zu rechnen. Deshalb werden kommunaler Hochwasserschutz und ein professionelles Starkregenrisikomanagement in den kommenden Jahren stark an Bedeutung hinzugewinnen“, erklärte Willingmann.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften; Antragsschluss für den ersten Förderaufruf ist der 18. Oktober 2024. Die Auswahl der Vorhaben, die unterstützt werden, erfolgt nicht nach Antragseingang, sondern anhand mehrerer Qualitätskriterien. Im Rahmen der ersten Runde sollen zunächst 23,5 Millionen Euro ausgereicht werden. Mindestens ein weiterer Förderaufruf soll dann zum Jahresende 2024 starten; hier werden die restlichen 11,5 Millionen Euro für Vorhaben bereitgestellt. Sollten Kommunen also die erste Frist im Oktober nicht einhalten können, hätten sie die Möglichkeit, Anträge im Rahmen des zweiten Förderaufrufs abzugeben. Weitere Informationen hierzu gibt es auf den Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib-sachsen-anhalt.de).