Härtefallkommission Sachsen-Anhalts stimmte im Jahr 2023 fünf Anträgen zu

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Magdeburg. MI. Im vergangenen Jahr hat die Härtefallkommission 5 Anträgen zu Härtefallersuchen stattgegeben. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat diesen fünf und drei weiteren Ersuchen aus dem Jahr 2022 jeweils zugestimmt. Mit diesen 8 Ersuchen wurde insgesamt 13 abgelehnten Asylbewerbern, unter ihnen eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern, aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine zunächst einjährige Aufenthaltserlaubnis erteilt. Hauptgründe für die Antragsstellung waren der bereits erreichte Grad der Integration, besonders bei Kindern, sowie allgemeine Härtefallgesichtspunkte. Die Menschen kommen aus dem Iran, Armenien, Marokko, Mazedonien, Serbien und Syrien.

Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke: „Die Kommission stellte im Jahr 2023 einen deutlichen Rückgang der Antragstellungen in der Härtefallkommission fest, der auch im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts zum 31. Dezember 2022 stehen könnte. Jedoch wird es weiterhin Aufenthaltsbiografien geben, die aus sehr individuellen und humanitären Gründen die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht erfüllen konnten oder können. Daher ist die Arbeit der Härtefallkommission auch in Zukunft notwendig, um unzumutbare Härten für Geflüchtete zu würdigen, Bleibeperspektiven zu prüfen und somit begonnene Integrationswege zu festigen.“

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzte: „Die Arbeit der Härtefallkommission hat einen hohen Stellenwert. Ihre Entscheidungen haben eine enorme Tragweite. Jeder einzelne Fall wird von den Mitgliedern der Kommission intensiv und sorgfältig geprüft. Bei jeder positiven Entscheidung der Härtefallkommission steht an erster Stelle, die dringenden Härtefallgründe für das Bleiben festzustellen und eine humanitäre Lösung für die Betroffenen zu finden. Für ihre ausgesprochen kompetente Arbeit danke ich allen Mitgliedern der Härtefallkommission sehr.“