Konsumcannabisgesetz: Landesamt für Verbraucherschutz wird zuständig für Cannabis-Clubs

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Magdeburg. STK. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag die zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle von Anbauvereinigungen bestimmt.

Mit der nun beschlossenen Landesverordnung wird das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) unter der Fachaufsicht des Gesundheitsministeriums für die behördlichen Genehmigungen der Cannabis-Clubs zuständig sein. „Damit haben wir die Voraussetzungen zur Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zum 1. Juli in Sachsen-Anhalt geschaffen und sind unserem gesetzlichen Auftrag nachgekommen“, teilte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne in Magdeburg mit. „Wir sind bereits dabei, einen einheitlichen Bußgeldkatalog abzustimmen. Dazu sind wir im engen Austausch mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg.“ 

Die Anträge zur Erlaubniserteilung von Anbauvereinigungen können mit Inkrafttreten der Landesverordnung ab 1. Juli 2024 beim Landesamt für Verbraucherschutz gestellt werden.

Hintergrund
Das Konsumcannabisgesetz des Bundes ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Demnach können Anbauvereinigungen, eingetragene, nicht-gewinnorientierte Vereine oder Genossenschaften, in denen die Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenkonsum anbauen, ab 1. Juli 2024 eine behördliche Genehmigung beantragen. Das Gesetz soll den Gesundheitsschutz von Konsumierenden stärken, indem der illegale Cannabis-Markt und damit auch verunreinigte Substanzen eingedämmt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht das Gesetz unter anderem ein Konsumverbot in Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten vor.