Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: Verurteilter Dieb entgeht Gefängnis

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Halle. BPol. Am Dienstag, 02. Juli 2024, stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 15.30 Uhr einen 39-Jährigen in Halle (Saale) fest. Die anschließende Überprüfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale).

Der Deutsche musste sich demnach im Juli 2023 wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Halle (Saale) verantworten und wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verurteilt. Da er weder den geforderten Betrag zahlte noch sich, trotz rechtmäßig ergangener Ladung, dem Strafantritt nicht gestellt hatte, erließ jene Staatsanwaltschaft im Juni dieses Jahres den Strafvollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten ihm die Beamten. Da der Verurteilte die geforderte Summe von 600 Euro vor Ort begleichen konnte, entging er dem Gefängnis. Weiterhin ersuchte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes unter anderem aufgrund eigenen Ermittlungen wegen Diebstahls und Urkundenfälschung.

Nach Abschluss aller Maßnahmen informierten die Bundespolizisten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff, seinen derzeitigen Wohnort und den Vollzug der Maßnahme.