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Elektronische Datenübermittelung für Arbeitgeber bald verbindlich
Ab 01.01.2023 müssen Arbeitsbescheinigungen online an die Arbeitsagentur übermittelt werden
Halle. AfA. Papierform war gestern: Das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) ermöglicht seit 2014 die digitale Übermittlung von Bescheinigungen und erleichtert Unternehmen den Datenaustausch mit der Bundesagentur für Arbeit. Ab Anfang 2023 müssen Arbeitgeber dieses elektronische Verfahren nun verpflichtend nutzen. … weiterlesen »