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Impfung während der Arbeitszeit
Halle. IHK. Das Bundesarbeitsministerium hat die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 24. November 2021 verlängert. Alle bisherigen Vorgaben bleiben bestehen, also unter anderem Hygienepläne, die „Testangebotspflicht“ oder die Ausgabe von Schutzmasken, wenn es am Arbeitsplatz eng ist.
Ab dem 10. September gilt zusätzlich: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über Impfmöglichkeiten aufklären – und … weiterlesen »