Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger: Sachsen-Anhalt unterstützt Initiative des Freistaates Sachsen

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Magdeburg. MI. Amts- und Mandatsträger stehen aufgrund ihrer Funktion im Fokus der Öffentlichkeit. Sie werden bundesweit sowohl in den digitalen Medien als auch vor Ort wiederholt Opfer von Straftaten. Gerade durch kontroverse politische Diskussionen entstehen mitunter Spannungen und Auseinandersetzungen.

Der Freistaat Sachsen hat heute einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgern in den Bundesrat eingebracht.

Im Wesentlichen geht es in dem Antrag des Freistaates Sachsens darum, einen neuen Straftatbestand bei der Beeinflussung von Amts- und Mandatsträgern durch sogenanntes politisches Stalking zu schaffen. Politisch Engagierte sollen damit vor Einschüchterungsversuchen auch im privaten Bereich geschützt werden. Besonders im häuslichen Wohnbereich kann beispielsweise eine Demonstration unmittelbar vor dem Wohnhaus als eine Bedrohungssituation empfunden werden, ohne dass diese bislang strafrechtlich relevant ist. Mit der geplanten Neuregelung im Strafgesetzbuch würde genau diese Strafbarkeitslücke geschlossen werden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hat die Innenministerkonferenz den Bund einstimmig gebeten, die Einführung eines qualifizierten Nötigungstatbestandes zum Schutz von Amts- und Mandatsträgern zu prüfen. Damit soll insbesondere der Schutz von haupt- und ehrenamtlich Engagierten auf der kommunalen Ebene verbessert werden. Leider hat der Bund bis dato nichts unternommen, so dass wieder einmal die Länder gefordert sind.“