Bundestag beschließt Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken

Deutscher Bundestag
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Berlin. BGM. Der Bundestag hat heute die kontrollierte Weitergabe von Cannabis zu Konsumzwecken beschlossen. Damit wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene erlaubt. Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention und Aufklärung gestärkt werden.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bleibt straffrei. Gleichzeitig gilt für Cannabis als auch Anbauvereinigungen ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot.

“Der Bundestag hat heute eine Trendwende in der Drogenpolitik eingeläutet. Der stetig steigende Konsum muss enden. Wir schützen Kinder und Jugendliche durch Aufklärung besser vor gefährlichem Cannabis-Konsum indem wir den Schwarzmarkt zurückdrängen. Cannabis bleibt unter 18 verboten. Wir verhindern, dass weiter gesundheitsschädliche Substanzen mit Beimengungen und toxischen Konzentrationen verkauft werden. Mit diesem Gesundheitsschutz-Ansatz holen wir Cannabis aus der Tabuzone. Nur so kann es gelingen, glaubwürdig über Gefahren und Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aufzuklären.” so Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.