Landesverwaltungsamt startet Auswahlprozess für kommunale Betreiber von Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Kanaldeckel
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Halle. LAV. Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Energieverbrauchern. Zugleich kann dort in sehr vielen Anlagen noch sehr effektiv Energie eingespart werden. Bereits kleinere Maßnahmen können im Einzelfall deutlich den Energiebedarf vermindern, klimaschädliche Treibhausgasemissionen und Kosten sparen. In der Förderperiode 2021 bis 2027 stellt das Land Sachsen-Anhalt deshalb 50 Millionen Euro für eine verbesserte Energieeffizienz der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereit.

„Die Landesregierung hat sich zu den Pariser Klimazielen bekannt und forciert deshalb konsequent Maßnahmen, die dazu beitragen, Energie zu sparen und Treibausgas-Emissionen zu senken. Ziel ist es daher auch, Investitionen in öffentliche Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen zu unterstützen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Nicht zuletzt zahlen sich diese Investitionen auch finanziell in Form niedrigerer Energiekosten aus.“

Das Landesverwaltungsamt hat den entsprechenden Auswahlprozess jetzt mit einem Rundschreiben an die antragsberechtigten Stellen angestoßen.

Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Weiterleitung von Zuwendungen an kommunaleigene Unternehmen ist zulässig. Der Fördersatz beläuft sich auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge können bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Maßgebliche Auswahlkriterien sind die prognostisch erwartete Einsparung von Kohlendioxid und die prognostisch erzielte Minderung des Energieverbrauchs. Damit können grundsätzlich sowohl Maßnahmen wie etwa die Umstellung des Klärprozesses als auch Maßnahmen wie der Austausch von relevanten Anlagen bezuschusst werden.

Hintergrund
Bereits kleinere Maßnahmen bei Kläranlagen können im Einzelfall deutlich den Energiebedarf vermindern und Kosten sparen. Dies bestätigten jüngst exemplarische Untersuchungen der Hochschule Magdeburg-Stendal an zehn Kläranlagen in verschiedenen Regionen des Landes.

Nach den Regeln der Abwasserverordnung haben die Betreiber von Abwasseranlagen schon jetzt für einen energieeffizienten Betrieb zu sorgen. Es gibt aber keine festgelegten Grenz- oder Kennwerte.

Kürzlich hat das Europäische Parlament eine erheblich überarbeitete Kommunalabwasser-Richtlinie beschlossen. Deren Vorgaben haben die Mitgliedsstaaten innerhalb von 30 Monaten nach Bekanntmachung der Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen. Dazu zählen erstmals auch Zielsetzungen zur Erreichung einer deutlich verbesserten Klimabilanz der Abwasserbehandlung, bis hin zur vollständigen Klimaneutralität für die größten Kläranlagen.

Die Förderung umfasst aber auch andere Energieverbrauchsstellen von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, wie etwa Pumpwerke. Nicht förderfähig sind jedoch beispielsweise die Errichtung von Solar- oder Windkraftanlagen.

Die Förderung dient vorrangig dem Klimaschutz. Zugleich verringern die Investitionen in eine deutlich verbesserte Energieeffizienz bei steigenden Energiekosten perspektivisch die notwendigen Betriebskosten und können so die Gebühren für Verbraucher und Unternehmen stabilisieren. Nicht zuletzt können manche Maßnahmen an Kläranlagen zugleich den Schadstoffeintrag in Gewässer verringern. 

Über die „Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen“ werden seit 1992 Vorhaben der kommunalen Betreiber bezuschusst. Diese Förderrichtlinie wurde zuletzt Anfang 2024 vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) neu gefasst. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Dieses prüft zugleich als Bauverwaltung mit ihrem Ingenieurpersonal die wirtschaftliche und zweckmäßige Durchführung der Investitionen. Denn die bezuschussten Investitionen werden vielfach über Jahrzehnte genutzt und haben Einfluss auf die Betriebskosten.

Das Landesverwaltungsamt bzw. die ehemaligen Regierungspräsidien haben in den vergangenen Jahrzehnten landesweit rund 965 Millionen Euro an Fördermitteln für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bewilligt und abgerechnet.

Inzwischen sind rund 95 % der Einwohner des Landes an Anlagen der zentralen Abwasserbeseitigung angeschlossen, bei der Trinkwasserversorgung liegt der Anschlussgrad bei über 99 %. Deswegen sollen nunmehr die kommunalen Betreiber mit einem neuen Förderschwerpunkt bei der notwendigen Modernisierung ihrer Anlagen unterstützt werden.